Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag, bei der es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann, die einen Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt. Die Arbeitgeber sind für gewöhnlich Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, aber auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, ist Arbeitgeber. 

Arbeitnehmer sind die zweite Partei im Arbeitsvertrag, weil ohne, Arbeitnehmer gäbe es die Arbeitgeber auch nicht. Beim Arbeitnehmer handelt es sich indes immer um eine natürliche Person, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Falls ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gilt prinzipiell Formfreiheit, was bedeutet, sie können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Jedoch sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit auszuhändigen. 

Bis auf die Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie eventuell das Ende des Arbeitsvertrages hinein, dazu kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Darlegungen zur Arbeitsleistung gliedern sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Desgleichen sollten die Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, angegeben werden. 

Zum Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie es strukturiert ist, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nie fehlen sollten die Angaben zu Aufwendungsersatz, Gratifikationen, vermögenswirksamen Leistungen sowie Zulagen.

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