Urlaub



Urlaub

Der Erholungsurlaub

Gerne wird die Urlaubszeit als die schönste Zeit des Jahres bezeichnet und wer mag dem schon widersprechen, ist man doch in dieser Zeit von seinen Arbeitspflichten befreit, erhält seine Bezüge weiter sowie bekommt in den meisten Firmen zusätzliches zum Urlaubsentgelt ein zuzügliches Urlaubsgeld. Nichtsdestoweniger befeuern sich am Thema Erholungsurlaub immer wieder arbeitsrechtliche Konflikte. Gelegentlich sind es einzig durch Fehlschlüsse hervorgerufene Missverständnisse, oft geht es jedoch um beinharte Interessenkonflikte zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern. 

Um entbehrliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist ein genauer Überblick über die arbeitsrechtlichen Bedingungen hilfreich. Zumeist genügt ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag, um den Urlaubsanspruch zu ermitteln. Insoweit darin nichts findet, gilt für ausnahmslos alle Beschäftigten in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche. 

Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt

Zuerst muss der Urlaub vom Mitarbeiter beim Arbeitgeber formell beantragt werden, soweit möglich frühzeitig, am besten am Anfang des neuen Kalenderjahres sowie bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Dieses kann entweder mündlich oder in Schriftform geschehen, aber haben beide Optionen Vor- und Nachteile. 

Nachfolgend liegt es am Arbeitgeber den Urlaubsantrag anzunehmen und dem Arbeitnehmer diesen damit zu gestatten. Die Genehmigung des Erholungsurlaubs sollte eigentlich bald erfolgen, dass der Arbeitnehmer diesen planen kann, jedoch ist dem Gesetzgeber dafür keine Frist gesetzt. 

Erahnt der Beschäftigte eine Ablehnung seines Urlaubs, und nichts anderes ist es, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, bleibt dem Antragsteller bloß eine Klage beim Arbeitsgericht, um seine Urlaubswünsche durchzusetzen. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist eindringlich abzuraten, denn diese führt vielleicht ohne Umweg zu einer wirksamen fristlosen Kündigung. 

Zur Kalkulation des Urlaubsentgeltes kommt es darauf an, wie viel Gehalt der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär bezogen hat. Das Urlaubsgeld soll vor dem Antritt des Urlaubs ausgezahlt werden.

Hilfe durch den Fachanwalt

Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Mobbing

Wir von der Offenbacher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 069 247422365


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
069-247422365

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.