Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei es auf diese Zahlung in aller Regel keinen Rechtsanspruch gibt. Das ist im Grunde genommen dem Umstand geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz darauf ausgelegt ist, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten, anstatt deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Abfindungsansprüche lassen sich in Deutschland trotz allem, in gegen den Willen eines Arbeitgebers erzwingbare und jene, die nicht erzwingbar sind, unterscheiden. Keinesfalls erzwingbar ist eine Abfindung nach einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich betreffs der Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar ist eine Abfindung laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts durchaus, falls das Betriebsverfassungsgesetz, der Tarifvertrag oder ein Sozialplan das vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der wesentlichen Gesichtspunkte bei der Ausarbeitung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld I. Mit einer übereilten Unterzeichnung einen Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung können Ansprüche verloren gehen.

Die Abfindungshöhe wird nicht per Gesetz bestimmt, sondern hängt vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab. Dabei sind die Arbeitnehmer in der Regel im Nachteil, weil sie dem Gegenüber beim Verhandeln aus verschiedenen Gründen unterlegen sind.

Die Arbeitgeber probieren, aus ihrer Position der intellektuellen, wirtschaftlichen und psychologischen Stärke, die Höhe der Abfindung zu kleinzuhalten, zudem verfügen sie über mehr Erfahrungen. Eben deshalb stellt sich die Frage, ob es sich lohnt die vielen Nachteile durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts auszugleichen.

Ohne Frage existiert bei solchen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, aber wer, wenn nicht ein versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann Arbeitnehmern dabei helfen, eine angemessene Abfindung zu erhalten? Unsere Offenbacher Anwälte erzielen beständig überdurchschnittlich hohe Abfindungen für Arbeitnehmer, daher empfehlen wir guten Gewissens, bei Abfindungsverhandlungen unsere Hilfe zu beanspruchen.

Wir von der Offenbacher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 069 247422365


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