Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt Kosten entstehen, nutzen Sie bitte, unsere kostenlose Ersteinschätzung, im Rahmen unserer Soforthilfe. Dazu genügt ein Anruf unserer Nummer 069-247422365. Hier sprechen Sie mit einem aufs Arbeitsrecht fokussierten Rechtsanwalt, diesem können Sie Ihr Anliegen vortragen und bekommen anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage.

Diese Auskünfte und die damit verknüpften Aussichten ermöglichen Ihnen, selbst einzuschätzen, ob sich in der Angelegenheit eine tiefergehende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Hiernach können Sie völlig unbelastet entscheiden, da erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz resultieren die Kosten für die Beratung bei einem Anwalt. In unserer Offenbacher Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Beratungsgespräch wird ergründet, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Übrigens, dieses Gespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt vor allem, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Offenbach zu führen. Genau wie die dafür genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der schlussendlich bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 12.000,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 2005,15 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 12.000,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Offenbacher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 069 247422365


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