Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Bezahlung anwaltlicher Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte der Klient des Rechtsanwalts mit einem Verfahren beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenfalls 8000 Euro. Abhängig davon was für Aufgaben übernommen wurden, kann der Rechtsanwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Umständlicher ist die Berechnung des Wertes, sofern es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Sofern es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt folglich immer darauf an, welche Tätigkeiten aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 4.500,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 334,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 217,10 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 334,00 Euro, also 400,80 Euro. Inklusive der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 759,10 Euro.
Dieser Gesamtbetrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 334,00 Euro hinzugerechnet werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1156,56 Euro. Doch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 2.259,55 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 2.732,47 Euro.
Umso höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das damit verknüpfte Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, allerdings degressiv und nicht linear.
Sicher kann ein Gerichtsverfahren ohne Zweifel teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Offenbach werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.
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