Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

In der Regel können unbefristete Arbeitsverhältnisse nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Vorschriften gelten sowohl für den kündigenden Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen möchten. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zum Beendigen eines bestehenden Arbeitsvertrags.

Kündigungsfristen werden in arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen getroffen, wenn es diese jedoch nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit über zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben und sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung sehr gut begründen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer personenbezogenen Kündigung eines Arbeitnehmers geht es um dessen Person, nachdem er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Das kann entweder wegen eines medizinischen Sachverhalts oder eine Änderung des Status bedingt sein.

Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen, wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb wegfällt und es für diesen keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten gibt. In diesen Fällen möchte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung ereignet sich dann, wenn ein Beschäftigter den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Das ist meist der Fall, wenn ein Angestellter Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.

Jede dieser Kündigungsarten erfordert eine möglichst exakte Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf den Wirkungsgrad kommt es an, wenn sich ein Gekündigter mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Offenbach wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich verständlicherweise durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

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