Das Arbeitsrecht
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht steuert die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, insbesondere den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls erforderlich, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung sowie die gesetzlichen Vorschriften.
Das Kollektivarbeitsrecht reguliert Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber, beziehungsweise die sie vertretenden Verbände und auf der anderen Seite die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das Kollektivarbeitsrecht befasst sich mit Rahmenbedingungen für das Streik- und Aussperrungsrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifrecht.
Themen des Arbeitsrechts
Deutsches Arbeitsrecht ist wirklich kleinteilig aufgebaut, weil es trotz zahlreicher Anstrengungen, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Sohin müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als fünfzig Rechtsquellen plagen.
Jene Rechtsquellen finden sich in einer Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als unterste Ebene reicht.
Gleichfalls müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht hinzuziehen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Offenbach übernommen werden kann.
Aber wann ist es sinnvoll einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dazuzuholen? Immer, wenn es um Wichtiges geht, zum Beispiel die Karriere, berufliche Aussichten, Geld oder einfach nur den guten Ruf. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist hinsichtlich der Rechtslage kontinuierlich auf dem neuesten Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird bedeutsam, wenn zum Beispiel die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen.
Wir von der Offenbacher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 069-247422365
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