Abmahnung
Die Abmahnung
Der Zweck einer Abmahnung
Die Abmahnung ist ein Weg um auf vertragswidriges Verhalten zu reagieren und mit der Regel zu verknüpfen dieses von jetzt an zu unterlassen. Abmahnungen können sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers erfolgen. In der Mehrheit der Fälle erfolgt die Abmahnung jedoch durch den Arbeitgeber, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.
Eine Abmahnung unterscheidet sich dabei deutlich von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wesentlichen Eigenschaften. Im Unterschied zu Belehrung, Betriebsbuße und Co enthält Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion. Diese weist ganz konkret darauf hin, dass der Abgemahnte von einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ausgehen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Und bitte Vorsicht: Jede Disziplinarmaßnahme, die mit einer Kündigung droht, ist arbeitsrechtlich gesehen eine Abmahnung.
Abmahnung erhalten – was nun?
Es gibt unterschiedliche Weisen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Sie können prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht, einfach nichts tun, den Betriebsrat einschalten oder eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen.
Eine unmittelbare Stellungnahme sollte der Abgemahnte hingegen vermeiden, da es weder sinnvoll ist, unüberlegt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Doch wird es nicht schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Beanstandungen beschäftigt.
Manchmal wird geraten, gegen eine erhaltene Abmahnung zu klagen, dabei gibt es durchaus Fälle, in denen es klüger ist, nichts zu tun. Eine offenbar zu Unrecht erteilte Abmahnung, kann bei einem späteren Prozess auf dem Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.
Wie das passende Verhalten nach einer Abmahnung aussieht, hängt von den spezifischen Umständen ab. Empfindet der Arbeitnehmer eine Abmahnung als begründet, muss er sein vertragswidriges Verhalten bloß abstellen. Sind die Dinge verzwickter, lohnt es sich, externe Hilfe einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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