Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das anhaltende sowie absichtsvolle Ausgrenzen, Herabsetzen und Diskriminieren von Menschen über eine längere Zeitspanne beschreibt man als Mobbing, aber es handelt sich dabei nicht um einen rechtlichen Begriff. Mit der Benennung Mobbing werden verschiedene Handlungen zusammengefasst, die aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein komplexes Phänomen, welches allein in Deutschland schätzungsweise 1,5 Millionen Personen am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing im beruflichen Umfeld ist zumeist durch ungenügende Arbeitsorganisation determiniert, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter entsprechenden Verhältnissen Auseinandersetzungen und Zerwürfnisse verstärkt. Schafft es die Leitung des Unternehmens nicht, die Gegebenheiten zu korrigieren, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein unerwünschtes Vorgehen mit mehreren möglichen Mitwirkenden, welches es zu durchschauen gilt. Manche Kollegen schauen einfach nicht hin, weil sie vermuten vielleicht selbst zum Opfer zu werden, während andere vergnügt zugucken und dazu kommen Mittäter die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen fördern.

Falls ein Mitarbeiter das Gefühl hat gemobbt zu werden, sollte er sich zur Wehr setzen, indem er zunächst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat informiert. Sofern das die Angelegenheit nicht beendet, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

Im Mobbing-Tagebuch muss der Gemobbte alle Mobbinghandlungen über etwa zehn Wochen lückenlos erfassen, das heißt, sorgfältig eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Verallgemeinerungen, eigene Wertungen, Beschimpfungen und bloße Vermutungen gehören hingegen nicht hinein.

Gehen mit diesen Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Tätlichkeiten, Beleidigungen oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber jedes Mal in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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