Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?
Bevorzugter Weise, rasch! Sobald Mitarbeiter gekündigt werden, geraten diese häufig in eine außergewöhnlich angespannte Lage, da sie kaum wissen, wo ihnen der Kopf steht. Jedoch kommt es gerade in dieser Zeit darauf an, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und schon deshalb ist es unerlässlich sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzubeziehen.
Zu viele Gekündigte verzichten darauf einen Rechtsanwalt einzuschalten, da sie übermäßige Kosten erwarten, obwohl es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Wenn Sie Ihre Situation dargelegt haben, kriegen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtlichen Optionen selber zu bewerten.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Wichtig ist, sich nicht vom Arbeitgeber beeinflussen zu lassen, denn es gibt weder Pflicht, noch Notwendigkeit irgendetwas zu unterschreiben. Eher läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.
Treten Sie nach einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht heran, denn mit dem Erhalt der Kündigung beginnen Fristen zu laufen. Wer diese ignoriert, verspielt rechtliche Möglichkeiten und riskiert darüber hinaus den Verlust von Geld.
Sobald der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das meint, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als hingenommen.
Doch Vorsicht, es gibt noch deutlich kürzere Fristen, welche nach einer Kündigung zu laufen beginnen, so muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Infolgedessen empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, unverzüglich einen Anwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen und dessen kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.
Wir von der Offenbacher Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 069 247422365
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